Die europäische Datenschutzgrundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Nach eineinhalb Jahren ist es für Unternehmer teilweise immer noch eine Herausforderung Prozesse und Daten im Rahmen der DSGVO zu verarbeiten und zu speichern.
IT-gestützte Verarbeitung der Kunden-, Lieferanten- und Unternehmensdaten ist aus keinem Betrieb wegzudenken. Die Anforderungen der DSGVO hierfür sind hoch. Und die Verordnung macht hier keinen Unterschied zwischen kleinen und mittelständischen sowie Konzerne.
Wir empfehlen: Lassen Sie Ihre IT-Prozesse von einem IT-Profi prüfen, der sich im Thema Datenschutzanforderungen auskennt und Ihnen die passenden Anwendungslösungen empfehlen kann. Und Sie können sich wieder beruhigt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren?
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